01.07.2020

Nebenverdienste: Auch in der Politik verdienen Frauen weniger!

Totale vom Plenarsaal
Bild:

© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

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Am 30. Juni endete die Frist zur Meldung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten zum Nationalrat für das Jahr 2019. Männliche Abgeordnete von ÖVP und FPÖ verdienen am besten. Frauen erzielen insgesamt geringere Nebenverdienste als ihre Kollegen.

Einkommensverteilung im Überblick


  • 13 % aller Abgeordneten, das sind 23 Personen, fallen in die Kategorien 4 und 5. Sie verdienen neben ihren Einkünften als Mandatare monatlich jedenfalls mehr als € 7.000,-.
  • In diese Einkommensgruppe fallen 18 % der Abgeordneten der ÖVP und 17 % jener der FPÖ. Von den Grünen gibt es keine einzige Meldung in den höchsten beiden Kategorien.
  • 27 % aller Abgeordneten fallen in die verbreitetste Kategorie 2 und haben ein Zusatzeinkommen von monatlich € 1.001 bis € 3.500.
  • 25 % aller Abgeordneten haben kein Zusatzeinkommen. In diese Gruppe fallen 45 % der Grün- und 35 % der SPÖ-Abgeordneten.

Gender Pay Gap

Über alle Fraktionen hinweg zeigt sich, dass die weiblichen Abgeordneten über deutlich niedrigere Zusatzeinkommen verfügen als ihre männlichen Kollegen. In den beiden höchsten Einkommensstufen befinden sich insgesamt nur 3 Frauen, das sind 4,5 % der weiblichen Abgeordneten - gegenüber 19 % der männlichen.

Am anderen Ende des Spektrums, in der Kategorie 0, sind die Frauen dafür deutlich in der Mehrheit: 36 % der weiblichen Abgeordneten verfügen über keinerlei Nebeneinkünfte, aber nur 18 % der Männer.

Kuriosa

Der Abgeordnete Gerhard Kaniak (FPÖ) ist Geschäftsführer von 6 Firmen und Prokurist in zwei weiteren. Aus allen diesen Tätigkeiten erzielt er aber anscheinend kein Einkommen. Die beiden Einkommensquellen, die er angegeben hat, nämlich seine Tätigkeiten als Apotheker und als Heeresapotheker der Miliz, reichen aber trotzdem für die höchste Kategorie 5.

Der Abgeordnete Axel Kassegger (FPÖ) bezieht sein Zusatzeinkommen aus insgesamt 9 Quellen - zusammen reichen die aber nur für Kategorie 2. Ähnlich auch der Abgeordnete Hermann Weratschnig (GRÜNE): Bei ihm ergeben 7 Einkommensquellen ebenfalls Kategorie 2.


Rahmenbedingungen für die Offenlegungen


Die Meldung der Zusatzeinkommen erfolgt jeweils pro Monat durch die Abgeordneten selbst in insgesamt 6 Kategorien:

0 = Keine Nebeneinkünfte

1 = € 1 bis 1.000

2 = € 1.001 bis 3.500

3 = € 3.501 bis 7.000

4 = € 7.001 bis 10.000

5 = Über € 10.000

Es findet keinerlei externe Überprüfung dieser Meldungen statt. Alle Abgeordneten haben rechtzeitig ihre Meldungen abgegeben, obwohl für Nichtmeldungen keinerlei Sanktionen vorgesehen sind. Zehn Abgeordnete (4 Grüne und 6 ÖVP bzw. 5 Männer und 5 Frauen) mussten für 2019 noch keine Meldung erstatten, da sie erst 2020 angelobt wurden. Unsere Untersuchung bezieht sich also auf 173 der 183 Abgeordneten zum Nationalrat.


Transparenz?

Eine kritische Anmerkung zum Schluss: Bekanntermaßen befindet sich Österreich ja international unter den Schlusslichtern in der politischen Transparenz. Die Handhabung der Nebeneinkunftslisten illustriert dies sehr schön:

Ungeachtet aller anderen Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten ist es eigentlich unfassbar, dass diese Liste nur als riesige PDF- bzw. HTML-Datei und nicht in einem maschinenlesbaren Format (zum Beispiel als CSV-Tabelle) veröffentlicht wird. Wir haben uns trotzdem in dutzenden Arbeitsstunden durch die Liste gearbeitet und freuen uns, Ihnen die redaktionell aggregierten Rohdaten auf Anfrage zur Verfügung stellen zu dürfen.

Kontakt: office@meineabgeordneten.at

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