Die Angaben zur Ausbildung beruhen fast ausschliesslich auf den Eigenangaben der Abgeordneten. Schul- und Studienabschlüsse wurden eingetragen, wenn wir dazu eindeutige Aussagen hatten. Wenn also bei einem Abgordneten keine Angabe zur "Matura" verzeichnet ist kann es durchaus sein, dass er oder sie nur nirgendwo angegeben hat, Matura zu haben. Umgekehrt kann nicht aus jedem Universitätsbesuch auch ein akademischer Grad abgeleitet werden.
Praktika und Militärdienste wurden grösstenteils dem Block "Ausbildung" zugeordnet. Da die Grenze zwischen "Ausbildung" und "Beruflichen Tätigkeiten" oft fliessend ist können manche auch unter "Berufliche Tätigkeiten" zu finden sein.
Die Angaben zur Ausbildung beruhen fast ausschliesslich auf den Eigenangaben der Abgeordneten. Schul- und Studienabschlüsse wurden eingetragen, wenn wir dazu eindeutige Aussagen hatten. Wenn also bei einem Abgordneten keine Angabe zur "Matura" verzeichnet ist kann es durchaus sein, dass er oder sie nur nirgendwo angegeben hat, Matura zu haben. Umgekehrt kann nicht aus jedem Universitätsbesuch auch ein akademischer Grad abgeleitet werden.
Praktika und Militärdienste wurden grösstenteils dem Block "Ausbildung" zugeordnet. Da die Grenze zwischen "Ausbildung" und "Beruflichen Tätigkeiten" oft fliessend ist können manche auch unter "Berufliche Tätigkeiten" zu finden sein.
Universität Wien, Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht Habilitation
Habilitation: “Österreichische Staatsbürgerschaft : Erwerb und Verlust ; eine systematische Untersuchung der Erwerbs- und Verlusttatbestände der österreichischen Staatsbürgerschaft, unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen”
Universität Wien, Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht Habilitation
Habilitation: “Österreichische Staatsbürgerschaft : Erwerb und Verlust ; eine systematische Untersuchung der Erwerbs- und Verlusttatbestände der österreichischen Staatsbürgerschaft, unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen”
Berufliche Tätigkeiten umfassen einerseits die Herkunftsberufe und die beruflichen Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten, andererseits auch deren Beteiligungen an und Funktionen in Firmen und Stiftungen jeglicher Art. Aktivitäten in Firmen, die im Firmenbuch stehen, sind seit Anfang der 1990er Jahre einigermassen vollständig, bei älteren Einträgen fehlen jedoch oft die Anfangsdaten einer Funktion. Nicht protokollierte Gesellschaften und Firmen mit Sitz außerhalb Österreichs konnten nur zum Teil recherchiert werden.
Berufliche Tätigkeiten umfassen einerseits die Herkunftsberufe und die beruflichen Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten, andererseits auch deren Beteiligungen an und Funktionen in Firmen und Stiftungen jeglicher Art. Aktivitäten in Firmen, die im Firmenbuch stehen, sind seit Anfang der 1990er Jahre einigermassen vollständig, bei älteren Einträgen fehlen jedoch oft die Anfangsdaten einer Funktion. Nicht protokollierte Gesellschaften und Firmen mit Sitz außerhalb Österreichs konnten nur zum Teil recherchiert werden.
Präsident des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes. Vorgeschlagen von der Regierung Faymann I, ernannt von Bundespräsident Heinz Fischer. Bei seiner Bestellung ÖVP Mitglied.
Präsident des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes. Vorgeschlagen von der Regierung Faymann I, ernannt von Bundespräsident Heinz Fischer. Bei seiner Bestellung ÖVP Mitglied.
"Interessenvertretungen" sind hauptsächlich überparteiliche Vereine oder Körperschaften Öffentlichen Rechts, die die Interessen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe vertreten. Dazu gehören die Gewerkschaften und die Industriellenvereinigung ebenso wie Kammern oder die Österreichische HochschülerInnenschaft.
"Interessenvertretungen" sind hauptsächlich überparteiliche Vereine oder Körperschaften Öffentlichen Rechts, die die Interessen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe vertreten. Dazu gehören die Gewerkschaften und die Industriellenvereinigung ebenso wie Kammern oder die Österreichische HochschülerInnenschaft.
Der Block "Diverses" umfasst alles, das in keine der anderen Rubriken passt (z.B. Publikationen), oder von dem wir nicht wissen, ob es passt (z.B. Vereine, die im Vereinsregister nicht auffindbar waren).
Der Block "Diverses" umfasst alles, das in keine der anderen Rubriken passt (z.B. Publikationen), oder von dem wir nicht wissen, ob es passt (z.B. Vereine, die im Vereinsregister nicht auffindbar waren).