17.02.2021

Die Verhaltensregeln für Abgeordnete sind da. Ist jetzt alles gut?

Nationalrats-Plenarsitzung im Ausweichquartier des Parlaments in der Hofburg
Bild:

Alexander Schallenberg by BMEIA/ Eugénie Berger, CC BY 2.0

Nationalrats-Plenarsitzung im Ausweichquartier des Parlaments in der Hofburg
Bild:

Alexander Schallenberg by BMEIA/ Eugénie Berger, CC BY 2.0

Nationalrats-Plenarsitzung im Ausweichquartier des Parlaments in der Hofburg
Bild:

Alexander Schallenberg by BMEIA/ Eugénie Berger, CC BY 2.0

Das Parlament veröffentlicht auf seiner Webseite nun endlich einen Kodex, der Verhaltensregeln für Abgeordnete beinhaltet. Als Basis gilt eine Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) aus dem Jahre 2017 (!). Die parlamentarischen Klubs haben also fast vier Jahre gebraucht, um sich auf dieses Papier zu einigen. Es beinhaltet 

"… eine Zusammenstellung geltender Rechtstexte. Sie sollen ParlamentarierInnen einen ersten Überblick über wichtige gesetzliche Bestimmungen zum verant­wor­tungs­vollen Handeln geben." 

(Quelle: Parlament)

Prinzipiell ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein unverbindlicher!

Das 78 Seiten starke Papier ist, wie oben zitiert, ein Leitfaden für PolitikerInnen, um das bereits geltende Gesetz zu erfüllen. 

"Die Compliance spricht unverbindliche Empfehlungen aus. Sie hat weder Anordnungsbefugnis noch kann sie eigenverant­wortliches Han­deln ersetzen." 

(Quelle: Parlament)

Besonders bitter ist, dass der "Compliance" damit ihre Verbindlichkeit genommen wurde. Auch die Missachtung des Unvereinbarkeits- und Transparenz- Gesetzes hat keine rechtlichen Konsequenzen. Eine unabhängige Stelle, die die gemeldeten Angaben der ParlamentarierInnen zu ihren Nebeneinkünften überprüft, ist nicht vorhanden.

Positiv ist, dass im Kodex der Anhang zur Meldepflicht besonders umfassend gestaltet wurde. In unserer täglichen Arbeit stoßen wir immer wieder auf schlichtes Unwissen diverser PolitikerInnen im Kontext mit dem Transparenzgesetz. Wenn sich in Zukunft alle meldepflichtigen PolitikerInnen daran halten, wird das wohl nicht mehr der Fall sein. Hier möchten wir dem Parlament ein großes Lob aussprechen.

Müssen Tätigkeiten im Ausland gemeldet werden oder nicht?

Zu Tätigkeiten im Ausland wird im Punkt 2.3.3. lapidar angeführt: "In der Vergangenheit wurden auch Stellungen und Tätigkeiten im Ausland gemeldet, welche die im Unv-Transparenz-G vorgesehenen Kriterien erfüllen (z.B. Abgeordneter als z.B. als Aufsichtsrat einer ausländischen Aktiengesellschaft)." Ob das auch in Zukunft so sein soll, und welche es konkret betrifft, bleibt offen.

Fazit: Die Schwachstellen des geltenden Gesetzes einmal mehr dokumentiert

Das Österreichische Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz ist alles andere als zeitgemäß. Durch die umfassenden Erläuterungen und Praxisbeispiele in den publizierten Verhaltensregeln werden die Defizite deutlich sichtbar:

  • Keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes
  • Die Einkommenskategorie pro Funktion ist nicht ersichtlich
  • Keine umfassenden verpflichtenden Meldungen aus Beteiligungen oder Verwaltung des eigenen Vermögens.
  • Pensionen müssen nicht gemeldet werden
  • Keine Meldungen über Einkünfte und Funktionen vor Eintritt in des Mandates
  • Die Angaben zu den Nebenverdiensten sind Selbstauskünfte, sie unterliegen keiner externen Kontrolle

Um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, ist es absolut notwendig, endlich ein zeitgemäßes, umfassendes und verbindliches, Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen. Hier ist die Gesetzgeberin gefordert.

MEINE ABGEORDNETEN

unterstützt von

World of Tomorrow Logo respekt.net Logo
CoreTec Logo MediaClan Logo kolkhos.net Logo