Wirtschaftsuniversität Wien Forschungsinstitut für Urban Management and Governance Welthandelsplatz 1, Gebäude D3 1020Wien +43-1-313 36-4662 verena.madner@wu.ac.at
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Politische Funktionen sind in unserer Einteilung hauptsächlich ehrenamtliche Funktionen in Parteien, Teilorganisationen, Parlamentsklubs und politischen Vorfeldorganisationen, wobei die Entscheidung manchmal schwierig zu treffen ist. Hauptamtliche Funktionen, wie z.B. Parteigeschäftsführer, sind unter Berufliche Tätigkeiten zu finden, Funktionen in überparteilichen Interessenvertretungen unter Interessenvertretungen und Funktionen in unpolitischen Vorfeldorganisationen unter Vereinstätigkeiten oder Diverses.
Politische Funktionen sind in unserer Einteilung hauptsächlich ehrenamtliche Funktionen in Parteien, Teilorganisationen, Parlamentsklubs und politischen Vorfeldorganisationen, wobei die Entscheidung manchmal schwierig zu treffen ist. Hauptamtliche Funktionen, wie z.B. Parteigeschäftsführer, sind unter Berufliche Tätigkeiten zu finden, Funktionen in überparteilichen Interessenvertretungen unter Interessenvertretungen und Funktionen in unpolitischen Vorfeldorganisationen unter Vereinstätigkeiten oder Diverses.
Die Angaben zur Ausbildung beruhen fast ausschliesslich auf den Eigenangaben der Abgeordneten. Schul- und Studienabschlüsse wurden eingetragen, wenn wir dazu eindeutige Aussagen hatten. Wenn also bei einem Abgordneten keine Angabe zur "Matura" verzeichnet ist kann es durchaus sein, dass er oder sie nur nirgendwo angegeben hat, Matura zu haben. Umgekehrt kann nicht aus jedem Universitätsbesuch auch ein akademischer Grad abgeleitet werden.
Praktika und Militärdienste wurden grösstenteils dem Block "Ausbildung" zugeordnet. Da die Grenze zwischen "Ausbildung" und "Beruflichen Tätigkeiten" oft fliessend ist können manche auch unter "Berufliche Tätigkeiten" zu finden sein.
Die Angaben zur Ausbildung beruhen fast ausschliesslich auf den Eigenangaben der Abgeordneten. Schul- und Studienabschlüsse wurden eingetragen, wenn wir dazu eindeutige Aussagen hatten. Wenn also bei einem Abgordneten keine Angabe zur "Matura" verzeichnet ist kann es durchaus sein, dass er oder sie nur nirgendwo angegeben hat, Matura zu haben. Umgekehrt kann nicht aus jedem Universitätsbesuch auch ein akademischer Grad abgeleitet werden.
Praktika und Militärdienste wurden grösstenteils dem Block "Ausbildung" zugeordnet. Da die Grenze zwischen "Ausbildung" und "Beruflichen Tätigkeiten" oft fliessend ist können manche auch unter "Berufliche Tätigkeiten" zu finden sein.
Dissertation: “Die Genehmigung besonderer Abfallbehandlungsanlagen - Ein Beitrag zur Auslegung der Bestimmungen über die Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen im Sinne von § 29 Abfallwirtschaftsgesetz. unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung.”
Dissertation: “Die Genehmigung besonderer Abfallbehandlungsanlagen - Ein Beitrag zur Auslegung der Bestimmungen über die Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen im Sinne von § 29 Abfallwirtschaftsgesetz. unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung.”
Berufliche Tätigkeiten umfassen einerseits die Herkunftsberufe und die beruflichen Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten, andererseits auch deren Beteiligungen an und Funktionen in Firmen und Stiftungen jeglicher Art. Aktivitäten in Firmen, die im Firmenbuch stehen, sind seit Anfang der 1990er Jahre einigermassen vollständig, bei älteren Einträgen fehlen jedoch oft die Anfangsdaten einer Funktion. Nicht protokollierte Gesellschaften und Firmen mit Sitz außerhalb Österreichs konnten nur zum Teil recherchiert werden.
Berufliche Tätigkeiten umfassen einerseits die Herkunftsberufe und die beruflichen Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten, andererseits auch deren Beteiligungen an und Funktionen in Firmen und Stiftungen jeglicher Art. Aktivitäten in Firmen, die im Firmenbuch stehen, sind seit Anfang der 1990er Jahre einigermassen vollständig, bei älteren Einträgen fehlen jedoch oft die Anfangsdaten einer Funktion. Nicht protokollierte Gesellschaften und Firmen mit Sitz außerhalb Österreichs konnten nur zum Teil recherchiert werden.
Vizepräsidentin des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Vorgeschlagen von der Regierung Regierung Kurz II (Türkis/Grün), ernannt von Bundespräsident Alexander van der Bellen.
Vizepräsidentin des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Vorgeschlagen von der Regierung Regierung Kurz II (Türkis/Grün), ernannt von Bundespräsident Alexander van der Bellen.
Universitätsassistentin am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht (nunmehr: Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht), WU Wien
Universitätsassistentin am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht (nunmehr: Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht), WU Wien
Rechtsexpertin im Völkerrechtsbüro, Abteilung für Europäisches Recht – „EG-Rechtsdienst“, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (einjährige Dienstzuteilung)
Rechtsexpertin im Völkerrechtsbüro, Abteilung für Europäisches Recht – „EG-Rechtsdienst“, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (einjährige Dienstzuteilung)
Vertragsassistentin (halbbeschäftigt) am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht (nunmehr: Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht), WU Wien
Vertragsassistentin (halbbeschäftigt) am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht (nunmehr: Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht), WU Wien
"Interessenvertretungen" sind hauptsächlich überparteiliche Vereine oder Körperschaften Öffentlichen Rechts, die die Interessen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe vertreten. Dazu gehören die Gewerkschaften und die Industriellenvereinigung ebenso wie Kammern oder die Österreichische HochschülerInnenschaft.
"Interessenvertretungen" sind hauptsächlich überparteiliche Vereine oder Körperschaften Öffentlichen Rechts, die die Interessen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe vertreten. Dazu gehören die Gewerkschaften und die Industriellenvereinigung ebenso wie Kammern oder die Österreichische HochschülerInnenschaft.
Unter "Vereinstätigkeiten" fassen wir alle derzeitigen und ehemaligen Funktionen in Vereinen nach dem österreichischen Vereinsgesetz zusammen, die nicht als "Interessenvertretungen" oder "Politische Funktionen" eingestuft wurden und die auch nicht als "Berufliche Tätigkeiten" zu qualifizieren waren, wobei die Grenzen hier fließend sind. Aufgrund der schlechten Datenlage gehen wir davon aus, dass wir bislang weit weniger als die Hälfte aller Vereinsfunktionen tatsächlich erfassen konnten. Überdies konnte in vielen Fällen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ab wann eine bestimmte Funktion ausgeübt wurde.
Unter "Vereinstätigkeiten" fassen wir alle derzeitigen und ehemaligen Funktionen in Vereinen nach dem österreichischen Vereinsgesetz zusammen, die nicht als "Interessenvertretungen" oder "Politische Funktionen" eingestuft wurden und die auch nicht als "Berufliche Tätigkeiten" zu qualifizieren waren, wobei die Grenzen hier fließend sind. Aufgrund der schlechten Datenlage gehen wir davon aus, dass wir bislang weit weniger als die Hälfte aller Vereinsfunktionen tatsächlich erfassen konnten. Überdies konnte in vielen Fällen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ab wann eine bestimmte Funktion ausgeübt wurde.
Der Block "Diverses" umfasst alles, das in keine der anderen Rubriken passt (z.B. Publikationen), oder von dem wir nicht wissen, ob es passt (z.B. Vereine, die im Vereinsregister nicht auffindbar waren).
Der Block "Diverses" umfasst alles, das in keine der anderen Rubriken passt (z.B. Publikationen), oder von dem wir nicht wissen, ob es passt (z.B. Vereine, die im Vereinsregister nicht auffindbar waren).