Wahlkreise

Die Nationalrats-Wahlordnung 1992 legt fest, dass Österreich in neun Landeswahlkreise eingeteilt wird und sich diese in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedern.

Jeder Regionalwahlkreis kann, abhängig von der Anzahl der StaatsbürgerInnen, eine bestimmte Menge von Mandaten vergeben. Diese werden aber nur selten ausgeschöpft, da die Parteien die erforderliche Stimmenanzahl zur Vergabe aller Mandate gewöhnlich nicht erlangen. Jene Mandate, die auf Ebene der Regionalwahlkreise nicht vergeben werden, werden dann im nächsten Schritt im Landeswahlkreis und die danach noch übrigen Mandate im Bund vergeben. Details zum Wahlverfahren siehe weiter unten.

Wahlkreise in den Bundesländern

Wie erfolgt die Ermittlung der Mandate?

Im Regionalwahlkreis dividiert man die Anzahl der abgegebenen und gültigen Stimmen durch die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Mandate. Dadurch erhält man die Wahlzahl. Dividiert man die Anzahl der Stimmen jeder Partei durch diese Wahlzahl, so erhält man die (ganzzahlige) Anzahl der Direktmandate, die dieser Partei in diesem Regionalwahlkreis zustehen. Jene Stimmen, die durch dieses Verfahren "übrig bleiben" (also nicht durch ein Direktmandat vergeben werden), kommen als "Reststimmen" in das zweite Ermittlungsverfahren auf Ebene des Landeswahlkreises.

Im Landeswahlkreis werden nun jene Mandate vergeben, die in den Regionalwahlkreisen nicht zugeordnet werden konnten. Es wird dazu wieder eine Wahlzahl gebildet (Reststimmen dividiert durch die Anzahl der noch zu vergebenden Mandate). Die so vergebenen Mandate werden auf den Landeslisten der Parteien vergeben.

Im dritten Ermittlungsverfahren werden im Bund jene Mandate und Stimmen proportional (nach dem "D'Hondtschen Verfahren") vergeben, die in den Landeswahlkreisen nicht zugeordnet werden konnten. Zur Zuweisung eines Bundesmandates muss die jeweilige Partei außerdem bundesweit mindestens 4 % der Stimmen oder ein Direktmandat in einem Regionalwahlkreis erhalten haben.

Wer bekommt welches Mandat?

Welche Person endgültig welches Mandat bekommt ist durch mehrere Faktoren bestimmt. Zunächst muss festgestellt werden, wer genügend Vorzugsstimmen gesammelt hat, um auf der Regionalliste, auf der Landesliste oder auf der Bundesliste vorgereiht zu werden.

Hat eine KandidatIn mindestens 14 % der Stimmen ihrer Partei als Vorzugsstimmen im Regionalwahlkreis bekommen, so rückt sie auf der Regionalliste auf Platz 1 vor. Auf der Landesliste benötigt sie 10 %, auf der Bundesliste 7 % der Stimmen ihrer Partei (es kann auf jeder Ebene maximal eine Vorzugsstimme abgegeben werden, also insgesamt drei).

Danach können die Parteien noch umschichten. Dies ist deshalb möglich, weil viele der KandidatInnen auf jeder Ebene kandidieren, zum Teil auch in mehreren Regionalwahlkreisen. Für eine Partei besonders wichtige KandidatInnen werden so gegen eventuelle Mandatsverluste abgesichtert und SpitzenkandidatInnen können damit den Eindruck erwecken, sie seien in jedem Regionalwahlkreis an der Spitze. Je nachdem, wer welches Mandat annimmt, rücken dann auf den anderen Listen andere KandidatInnen nach. Meistens versucht man so einen innerparteilichen Interessensausgleich herzustellen und Herkunft, Geschlechterparitäten oder auch besondere Qualifikationen noch zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu Nationalrats- und anderen Wahlen:

Informationen auf der Website des Parlaments zur Nationalratswahl: parlament.gv.at

Informationen zu allen Wahlen auf EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindeebene: oesterreich.gv.at

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