03.09.2020

Nicht amtsführende Privilegien

Für die Wiener Stadträte und Stadträtinnen von FPÖ und ÖVP gelten weder Nebenverdienstverbot noch Offenlegungspflichten

Politische Transparenz ist es in Österreich bekanntlich noch entwicklungsfähig, aber immerhin: Abgeordnete müssen ihre Nebenbeschäftigungen offenlegen und Regierungsmitglieder dürfen keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. Dies gilt sowohl für den Bund als auch für die Länder.

Es gibt aber fünf Zwitterwesen, für diese gelten keine dieser Regeln: Die nicht amtsführenden Stadträte und Stadträtinnen von Wien.

In regelmäßigen Abständen wird der Sinn oder Unsinn der nicht amtsführenden StadträtInnen in Wien diskutiert. Sie sind Mitglieder des Stadtsenates, auf wien.gv.at werden sie auch als Mitglieder der Wiener Landesregierung geführt. Von ihren "amtsführenden" KollegInnen unterscheidet sie, dass sie keinen Verantwortungsbereich inne haben.

Maximilian Krauss (FPÖ), Ulrike Nittmann (FPÖ), Ursula Stenzel (FPÖ) und  Markus Wölbitsch-Milan (ÖVP) erhalten aus Steuermitteln eine Apanage von ca. € 9.000,- pro Monat, Dominik Nepp (FPÖ) als Vizebürgermeister sogar noch ca. € 1.000,- mehr (alles zuzüglich Auslagenersatz und Dienstwagen).

Diese fünf Personen sind also die einzigen österreichischen SpitzenpolitikerInnen, die weder den Offenlegungspflichten der Abgeordneten noch den Zuverdienstbeschränkungen der Regierungsmitglieder unterliegen. Wer trotzdem wissen will, welche Tätigkeiten diese Menschen ausüben: Hier geht es zu ihren Dossiers auf "Meine Abgeordneten".

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