28.04.2022

Neu: Die Spitzen der Justiz

Die liberale Demokratie ruht auf drei Pfeilern, die sich gegenseitig ergänzen - und kontrollieren: Legislative, Exekutive und Jurisdiktion.

Die Mitglieder ersten beiden Pfeiler (Parlamente und Regierungen auf Landes- und Bundesebene) werden seit über 10 Jahren von “Meine Abgeordneten” detailreich dokumentiert. Die Justiz - wiewohl selbst auch Wahrerin von Transparenz - ist unter diesen Pfeilern das unbekannte Wesen, obwohl sie Entscheidungen trifft, die für die Republik von höchster Wichtigkeit sind.

Wir freuen uns daher, heute die Lebensläufe von 17 Personen präsentieren zu dürfen, die die Spitzen der österreichischen Justiz verkörpern und die auch immer wieder im Zusammenhang mit aktuellen Verfahren und Untersuchungsausschüssen vorkommen.

Dort, wo diese Information zugänglich ist, haben wir uns auch angesehen, auf wessen Vorschlag bzw. durch wen die jeweilige Bestellung vorgenommen wurde:

Der Verfassungsgerichtshof

“Dem Verfassungsgerichtshof sind von Verfassungs wegen eine Vielzahl unterschiedlicher Kompetenzen eingeräumt. Diese reichen von der Prüfung von Gesetzen und Verordnungen bis zur Prüfung von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte, von der Entscheidung bestimmter Zuständigkeitsstreitigkeiten bis zur Lösung von Finanzausgleichsstreitigkeiten und von der Kontrolle von Wahlen bis zur rechtlichen Kontrolle oberster Staatsorgane.” (vgl. vfgh.gv.at)

An der Spitze des Verfassungsgerichtshofs stehen:

Präsident DDr. Christoph Grabenwarter
Vizepräsidentin Dr. Verena Madner

Der Verwaltungsgerichtshof

“Der Verwaltungs­gerichtshof garantiert den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechts­sicherheit im Umgang mit der Verwaltung. Als höchste Rechts­schutz­instanz stellt er das gesetzmäßige Handeln der Verwaltungs­behörden sicher.” (vgl. vwgh.gv.at)

An der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes stehen:

Präsident Dr. Rudolf Thienel
Vizepräsidentin Dr.in Anna Sporrer

Der Oberste Gerichtshof

“Der Oberste Gerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und für alle Verfahren richtungsweisend.” (vgl. ogh.gv.at)

An der Spitze des Obersten Gerichtshofes stehen:

Präsidentin Dr.in Elisabeth Lovrek
Vizepräsidentin Mag.a Eva Marek
Vizepräsident Dr. Matthias Neumayr

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

“Die Zuständigkeit der WKStA erstreckt sich zunächst auf das Gebiet der schweren Amts- und Korruptionsdelikte (mit Ausnahme des Amtsmissbrauchs), auf Wirtschaftsstrafsachen mit fünf Millionen Euro übersteigenden Schadensbeträgen und sogenannte "Bilanzfälschungsdelikte" bei größeren Unternehmen.” (vgl. justiz.gv.at)

An der Spitze der WKStA stehen:

Leitende Staatsanwältin Mag.a Ilse-Maria Vrabl-Sanda (Leiterin)
Oberstaatsanwalt MMag. Eberhard Pieber, LL.M. (Erster Stellvertreter)
Oberstaatsanwältin Mag. Beatrix Winkler, LL.M. (Erste Stellvertreterin)

Die Generalprokuratur

“Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die sich durch ihre Positionierung außerhalb der eigentlichen Strafverfolgung auszeichnet und damit von anderen Staatsanwaltschaften unterscheidet.

Sie tritt nicht als Ermittlerin oder Anklägerin, sondern vielmehr als Rechtswahrerin auf und dient dem – über die bloße Durchsetzung eines Strafanspruchs weit hinausgehenden – staatlichen Anliegen einer gesetzeskonformen Strafrechtspflege.“ (vgl. generalprokuratur.gv.at)

An der Spitze der Generalprokuratur steht:

Generalprokurator Dr. Franz Plöchl

Der Generalprokurator hat vier Erste Generalanwältinnen und Generalanwälte als Stellvertreter:

Erster Generalanwalt Mag. Ulrich Knibbe
Erster Generalanwalt Mag. Alexander Bauer
Erste Generalanwältin Mag.a Margit Wachberger
Erster Generalanwalt Mag. Georg Höpler

Der Weisungsrat

“Aufgabe des Weisungsrats ist die Beratung des Bundesministers für Justiz in jenen Fällen,

  1. in denen eine Weisung zur Sachbehandlung in einem bestimmten Verfahren erteilt werden soll;
  2. bei denen es sich um Strafsachen gegen oberste Organe der Vollziehung (Art 19 B-VG: Bundespräsident, Bundesminister, Staatssekretäre und Mitglieder der Landesregierungen), Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Obersten Gerichtshofs sowie der Generalprokuratur handelt;
  3. wenn es der Bundesminister für Justiz wegen des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit an der Strafsache, insbesondere bei wiederholter und überregionaler medialer Berichterstattung oder wiederholter öffentlicher Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei, oder aus Befangenheitsgründen für erforderlich hält.” (vgl. generalprokuratur.gv.at)

Der Weisungsrat besteht aus drei Mitgliedern:

Generalprokurator Dr. Franz Plöchl (Vorsitzender)
Generalprokurator i.R. Dr. Walter Presslauer
Dr. Susanne Reindl-Krauskopf

Wir haben alle oben genannten Personen unter “Justiz” zusammengefasst.

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