12.08.2013

Nationalratswahl 2013: Fixplätze und Wahlkreislisten

Nationalratswahl 2013: Fixplätze und Wahlkreislisten
Nationalratswahl 2013: Fixplätze und Wahlkreislisten

Bereits vor ihrer offiziellen Veröffentlichung durch die Bundeswahlbehörde sind zahlreiche „Wahllisten“ im Internet verfügbar. Zwar lassen sich einige „Fixstarter“ identifizieren, genaue Vorhersagen sind aufgrund des komplexen Modus schwierig. Wie funktionieren Wahlkreise? Was passiert bei Regierungsbeteiligung einer Partei? Was ist ein sogenannter „Fixplatz“?

Die Bundeswahlbehörde veröffentlicht am 16.8. die offizielle Liste an Bundes- und Landeswahlvorschlägen. Zahlreiche Parteiorganisationen haben ihre Kandidatenlisten jedoch bereits vorab bekanntgeben. 

Fixplatz: Was ist gemeint?

Oftmals ist die Rede von einem „Fixplatz“, den ein Abgeordneter auf der Wahlliste erhalten hat. Gemeint ist damit, dass die Wählerstimmen aus dem jeweiligen Wahlkreis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für ein Mandat ausreichen. Die drei Wahlkreis-Ebenen funktionieren dabei nach einem Zahnradmechanismus: Zuerst werden die Stimmen im Regionalwahlkreis gezählt. Wird eine je nach Wahlkreis verschiedene Mindestanzahl  an Wählerstimmen erreicht, erlangt die Partei bzw. ihr Regionwahlkreis-Listenerster ein Mandat im Nationalrat. Die Reststimmen aller Regionalwahlkreise werden auf der Landesebene addiert. Dort muss wiederum eine bestimmte Zahl erreicht werden; die Reststimmen wandern dann auf die Bundesebene. 

Abgeordnete werden nun teilweise dreifach platziert: Auf der Regionalwahlkreisliste, der Landeswahlkreisliste und der Bundesliste. Das verkompliziert Prognosen zusätzlich: Erreicht ein Abgeordneter bereits in seinem Regionwahlkreis die erforderlichen Stimmen, zählt dieses Mandat. Damit wird der jeweilige Politiker von Landes- und/oder Bundesliste gestrichen, was dem Nächstgereihten bei ausreichend Stimmen auf dieser Ebene ein Mandat beschert. 

Regionalwahlkreis-Reform in der Steiermark

Beginnend mit der Wahl 2013 gibt es nur mehr vier statt acht steirische Regionalwahlkreise. Dadurch entstehen die österreichweit größten Regionalwahlkreise, so könnten in der Obersteiermark theoretisch 9 Mandate vergeben werden, in Graz und Umgebung bis zu 8. De facto bedeutet dies, dass die steirischen Landeslisten an Bedeutung verlieren und die Bezirksparteiorganisationen an Einfluss gewinnen.

Erfolge auf regionaler und Landes-Ebene wertvoll 

Parteien sollten versuchen, möglichst viele Mandate durch Regional- und Landeswahlkreise zu erreichen. Grund dafür ist das sogenannte „D‘Hondt-Verfahren“ (oder, mathematisch: Divisorverfahren mit Abrundung): Bevor die restlichen Mandate auf Bundesebene vergeben werden, wird gezählt, wieviele Mandate bereits auf den „unteren“ zwei Ebenen erreicht wurden. Haben Parteien nun bereits mehr Mandate durch Landes- und Regionalwahlkreise erreicht als eigentlich auf Bundesebene vorgesehen, werden entsprechend weniger Abgeordnetenplätze an die anderen Parteien aufgeteilt. Die so gewonnen Mandate sind allgemein unter dem Begriff „Überhangmandate“ bekannt. Eine gute Erklärung anhand der Nationalratswahl 1994 ist hier verfügbar.

Aktuelle Regierungsmitglieder auf guten Listenplätzen

Eine weitere Unsicherheit bezüglich Listenplätze/Fixeinzug stellt die Regierungsbeteiligung von Parteien dar: Regierungsmitglieder üben in Österreich (anders als in z.B. Deutschland) kein Abgeordnetenmandat aus. Daher wird ihr Platz auf Regional/Landes/Bundesliste frei, sobald sie als Minister oder (Vize-)Kanzler angelobt werden. Daran orientieren sich auch die Listen der aktuellen Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP: Alle Regierungsmitglieder erhielten einen relativ sicheren Listenplatz. Käme es beispielsweise zu einer Regierung ohne SPÖ-Beteiligung, könnte die gesamte SPÖ Regierungsriege im Nationalrat Platz nehmen - was den Abschied für zahlreiche aktuelle SPÖ-Abgeordnete bedeuten würde, die „schlechter“ platziert sind. Es ist allerdings fraglich, ob beispielsweise Claudia Schmied oder Rudolf Hundstorfer ihr Nationalratsmandat tatsächlich annehmen würden. Konträr dazu würde eine Regierungsbeteiligung von einer derzeitigen Oppositionspartei für zahlreiche neue Gesichter im Nationalrat sorgen, da langdienende Abgeordnete wohl ein Regierungsamt annehmen. 

(Nicht-)Einzug von Kleinparteien auch für andere Wahllisten von Bedeutung

Zu guter Letzt spielt auch der mögliche Einzug von kleineren Parteien wie den Piraten oder Neos eine Rolle. Um im Parlament vertreten zu sein, müssen die Parteien mindestens 4% der bundesweiten Wählerstimmen oder ein Regionalwahlkreis-Mandat (je nach Wahlkreis zwischen 20-40% der lokalen Wählerstimmen) erreichen. Würden beispielsweise Piraten und Neos knapp mit 3,5% am Einzug scheitern, würden „ihre“ 7% der Wählerstimmen dann je nach deren Stimmenanteil an die anderen Parteien aufgeteilt werden. Dann wären die Bundeslisten der stimmenstärksten Parteien entscheidend.

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