19.06.2015

Wer darf ins Parlament? Deutscher Bundestag erleidet juristische Niederlage gegen Transparenzportal!

Wer darf ins Parlament? Deutscher Bundestag erleidet juristische Niederlage gegen Transparenzportal!
Wer darf ins Parlament? Deutscher Bundestag erleidet juristische Niederlage gegen Transparenzportal!
Gestern traf der Berliner Verwaltungsgerichtshof eine mit Spannung erwartete Entscheidung: Der Klage der deutschen Transparenzplattform abgeordetenwatch gegen den Deutschen Bundestag wurde stattgegeben. Nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss die deutsche Parlamentsverwaltung die Namen jener Lobbyorganisationen offenlegen, die mit Bewilligung einer Bundestagsfraktion einen Hausausweis für den Bundestag in Berlin besitzen.


Zur Vorgeschichte


Die deutsche Transparenzplattform abgeordnetenwatch stellte im April 2014 an den Deutschen Bundestag eine Anfrage, „welche Lobbyverbände seit Beginn der Legislaturperiode mit Bewilligung der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen einen Hausausweis zu den Bundestagsgebäuden erhalten haben.“ (Zitat: abgeordnetenwatch.de) Als Grundlage für dieses Auskunftsbegehren führte die Klägerin das in Deutschland geltende Informationsfreiheitsgesetz an.


Hintergrund des Begehrens um Auskunft ist die Weigerung von SPD und Union, jene Lobbying-Organisationen zu nennen, denen sie Hausausweise zukommen lassen haben. Träger eines Hausausweises können sich im Gebäude völlig frei bewegen und so im Bundestag rein zufällige Gespräche mit Abgeordneten führen.

„Diese Hausausweise sind praktisch. Wer damit einmal eine Pforte des Bundestages passiert hat, kann sich im Bundestag und den über unterirdische Gänge angeschlossenen Gebäuden mit den Abgeordneten-Büros und Ausschuss-Sälen weitgehend frei bewegen. Der kann spontan mal den Abgeordneten X in der Schlange der Bundestagskantine abgreifen oder den Abgeordneten Y kurz vor einer wichtigen Ausschuss-Sitzung zufällig treffen und so persönlich auf Linie bringen: Mit Hausausweis kein Problem.“ (Zitat; SZ

Situation in Österreich

Natürlich hat uns von "Meine Abgeordneten" interessiert, wie denn das im Wiener Parlament geregelt ist. Hier vergeben nicht die einzelnen politischen Fraktionen, sondern die Parlamentsdirektion die sogenannten Dauerzutrittskarten. Der Empfängerkreis ist in der Hausordnung festgelegt. Auffällig dabei ist, dass Lobbyisten in der Hausordnung nicht vorkommen, aber „Ehemalige Mandatare/innen, die Mitglied der Vereinigung ehemaliger Mandatare/innen und Funktionäre/innen sind sowie ehemalige österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments;“ (Ziffer 19d.) berechtigt sind, eine Dauerzutrittskarte zu erhalten.

Ob nun beispielsweise Alfred Gusenbauer, der unter anderem als Berater für Kasachstan tätig ist, Ernst Strasser, der seit Anfang des Jahres für eine Beraterfirma arbeitet und den Rest seiner Freiheitsstrafe mit Fußfessel zu Hause verbringt, Herbert Scheibner, der „internationale Unternehmen, die planen in Österreich zu investieren, unterstützt“ (Zitat: Scheibner Business Development GmbH) oder Kurzzeit-Mandatar und Unternehmer Frank Stronach eine Dauerzutrittskarte haben, konnte uns die Parlamentsdirektion leider nicht mitteilen.

Laut Auskunft gibt es keine Liste mit Personen, die im Besitz einer solchen Karte sind, aber dafür umfangreiche Aufzeichnungen. Diese werden mit Verweis auf das Datenschutzgesetz jedoch nicht herausgegeben.

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