25.03.2014

Geheimniskrämerei Ausschuss, Anwesenheitslisten nicht öffentlich

Geheimniskrämerei Ausschuss, Anwesenheitslisten nicht öffentlich
Geheimniskrämerei Ausschuss, Anwesenheitslisten nicht öffentlich
Seit vergangener Woche sorgt der bisher wenig bekannte parlamentarische Ausschuss für Bürgeranliegen und Petitionen für Wirbel. In der Sitzung vom 18. März standen unter anderem die Petitionen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Hypo Alpe Adria auf der Tagesordnung. Diese Petitionen hatten nach einer Laufzeit von knappen drei Wochen zum Zeitpunkt der Sitzung immerhin schon 41.000 Unterschriften.
Der Grund für den oben genannten Wirbel war, dass die Vertreter der Regierungsparteien die Petition bereits dem Finanzausschuss zuweisen wollten und es somit niemanden mehr möglich gewesen wäre, die Petitionen zu unterschreiben. Der Ausschussvorsitzende Michael Pock (NEOS) vertagte darauf hin die Sitzung. Dank massiver Proteste ist die Zuweisung und damit das Beenden der Petition vom Tisch.

Wir von "Meine Abgeordneten" wollten nun einfach nur wissen, wer tatsächlich in dieser Ausschusssitzung am 18. März anwesend war. Auf der Parlamentsseite ist eine Liste mit allen Ausschussmitgliedern und Ersatzmitgliedern einsehbar, wer jedoch wirklich in der Sitzung anwesend war ist - Sie werden es erraten - GEHEIM.

Die Stellungnahme der Parlamentsdirektion dazu:
„Grundsätzlich sind Ausschussverhandlungen nicht öffentlich. Dies ist nicht ausdrücklich in der Geschäftsordnung festgelegt, wird jedoch aus den Bestimmungen über die Teilnahmerechte im Ausschuss (insb. § 37 Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates - GOG-NR) und über die Öffentlichkeit im Plenum (§ 47 GOG-NR) gefolgert.

Im § 38 GOG-NR ist geregelt, wie Ausschussprotokolle zu führen sind und welche Teile sie haben. Darin ist auch festgelegt, dass die Teilnahmeliste Teil des Amtlichen Protokolls ist.

Eine Veröffentlichung von Amtlichen Protokollen der Ausschüsse oder von Teilen der Amtlichen Protokolle ist im GOG-NR nicht vorgesehen. Zu beachten ist ferner, dass die Verfügungsgewalt über die Amtlichen Protokolle dem jeweiligen Ausschuss zusteht.

Ich möchte daher um Verständnis bitten, dass Ihrem Anliegen, die Anwesenheitsliste des Petitionsausschusses auf Ihre website stellen zu können, nicht nähergetreten werden kann.“


Die Regelung bisher
Derzeit werden Sitzungen von Ausschüssen durch die Parlamentskorrespondenz zusammengefasst (Beispiel für die Sitzung vom 18. März und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Protokolle oder Anwesenheitslisten werden jedoch nicht publiziert.

Nun ist die Arbeit in den Ausschüssen ein zentraler inhaltlicher und zeitlicher Bestandteil der Aufgaben der einzelnen Abgeordneten. Wäre es nicht auch gerade in deren Sinne, diese transparent zu machen?

Lösungsvorschlag
Im Sinne von open government data und Transparenz wäre es sinnvoll, eine „Opt-out“ Regelung für die Veröffentlichung von Ausschussprotokollen zu erarbeiten:
Die Protokolle von Ausschüssen sollen prinzipiell öffentlich abrufbar sein. Nur in sehr heiklen und gut begründeten Fällen, darf es Ausnahmen geben. Anwesenheitslisten sind prinzipiell offen zu legen.

Hier geht’s zur Petition.

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